Verordnungsmanagement
Das Verordnungsmanagement nimmt in Pflegeeinrichtungen eine Schlüsselrolle ein, da die Abrechenbarkeit von SGB V-Leistungen von diesem Prozess abhängt.
Meist beginnt die Behandlungspflege, bevor die Verordnung bei den Kostenträgern eingereicht wird. Bis die Genehmigung der Verordnung bei der Pflegeeinrichtung eingeht, ist nicht klar, ob die Pflegeeinrichtung die erbrachte Leistung abrechnen kann. Umso problematischer ist es, wenn die Verordnung nur teilweise genehmigt wird oder sogar abgelehnt wird. Die häufigsten Gründe hierfür sind formale Fehler auf der Verordnung oder bei der Beantragung der Leistungserbringung. Auch Folgeverordnungen können tückische Fehler enthalten.
Für unsere Kunden prüfen wir Verordnungen auf Genehmigungsfähigkeit und ggf. Vollständigkeit der Unterlagen und reduzieren somit die Quote der Ablehnungen. Wir reichen die Verordnungen bei den Kostenträgern ein und kontrollieren den Rücklauf der Genehmigungen. Bei etwaigen Teilgenehmigungen oder Ablehnungen arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen, um in einem Widerspruchsverfahren die Genehmigung der beantragten Leistungen zu erzielen.
Bei Dauerversorgungen behalten wir die Genehmigungszeiträume im Auge und informieren unsere Kunden rechtzeitig, wenn Folgeverordnungen organisiert werden müssen.
Kontakt
Hessische Dienstleistungsgesellschaft
für Pflegeeinrichtungen mbH
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